Da Arbeitsverhältnisse in der Regel auf unbestimmte Zeit eingegangen werden, weil der Arbeitgeber im Allgemeinen die Dienste des Arbeitnehmers fortlaufend benötigt, bilden befristete Arbeitsverhältnisse die Ausnahme.
Ein einmalig befristetes Arbeitsverhältnis ist nicht ungewöhnlich, das Risiko des unzulässigen Kettendienstvertrages besteht aber bereits ab der zweiten Befristung. Damit soll vermieden werden, dass das Entstehen von (zeitabhängigen) Rechten des Dienstnehmers wie etwa eine verlängerte Kündigungsfrist des Arbeitgebers umgangen werden.
Mehr dazu finden Sie in meinen Artikel auf http://www.jobnews.at/kettendienstvertraege/
Kommentarbereich geschlossen.