Hackerangriffe, Verschlüsselungstrojaner, Verlust/Diebstahl von digitalen Arbeitsgeräten – Datenschutzverletzung können jederzeit passieren. Je nach Risiko sind Datenschutzverletzung intern zu dokumentieren oder binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden – bei hohem Risiko sind auch die betroffen Personen zu informieren.
Welche Maßnahmen sind im Ernstfall zu treffen sind und wie man sich darauf vorbereiten kann erfahren Sie in diesem E-Learning.