Prokura und Verantwortliche Beauftragte kompakt
Die Prokura ermächtigt den Prokuristen zu allen Arten von Geschäften und Rechtshandlungen im Unternehmen. Im Gegensatz zu anderen Vertretungsformen ist die rechtliche Wirkung der Prokura gesetzlich ausgestaltet und nach außen sichtbar. Die Position des Prokuristen ist mit besonderen Rechten, Pflichten und Haftungsrisiken verbunden, die man als Prokurist genau kennen sollte. Dies gilt umso mehr, als die Prokura regelmäßig die Vorstufe für den nächsten Schritt zum Geschäftsführer ist.
Verantwortliche Beauftragte haften persönlich für die Einhaltung von Verwaltungsbestimmungen und müssen selbst Verwaltungsstrafen für „Sünden“ des Unternehmens bezahlen. Eine klare Sicht auf die übernommene Verantwortung ist unerlässlich.
- Wo finde ich Recht
- Verantwortung im Unternehmen
- Umfang und Arten der Prokura
- Geschäftsführung, Handlungsvollmacht, Vollmacht, Spannungsverhältnisse
- „Verantwortlicher Beauftragter“ gem. § 9 VStG Bestellung, Verantwortung
- Beauftragte (Sicherheitsfachkraft, Abfallwirtschafts-Beauftragter, Datenschutzbeauftragter , …)
- Sichervertrauensperson: Bestellung, Tätigkeit, Verantwortung
- Zivilrechtliche Verantwortung und Haftung
- Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung
- Kriminal-Strafrechtliche Verantwortung: Untreue, Korruption, Verbandsverantwortlichkeit
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